M9 Erstes Geständnis
Am 9. April 1663 gesteht Michael Haisch am Nachmittag nach Androhung und Anwendung der Folter, was von ihm verlangt wird:
"Demnach anheütig vormittags (Nachdem heute Vormittag) der eingezogen[e] Haischen Michael beständig [au]f der Verläugnung [...] beharret [hat u]nd ihme der Tortur [au]f den Nachmittag betrohet [gedrohet worden ist]...
Von ihme [ist] aber anfangs gleich nur dis ängstiglich gesagt wordt[en]: Was er heüt und sonsten mit seiner Fra[u ...] bekennet [habe], dorbey blib er.
Als ihm lang zugesprochen [worden war], sagt er: 'Was soll ich denn bekennen?' [...]
[Er] lamentiret (jammert) immer nur: 'Owj, owj, owj!' [Es] scheint, er woll es bekennen: Er sey 40 Jahr zu Gericht gegangen, warum mann nie nichts ob ihm geklagt?
'Owj, owj, ich stirb von Laid, ich stirb von Laid! Owj, owj, mus ichs sag[en], so will ichs sag[en]: Er, d[er] alt Schelm, der Häfner, hatt ja mehr Le[ute] im Fleckh[en] (im Ort) verführt. Ich hab eben einmal mit dem Häfner in seinem Stall die Sach - ge[meint] die Sodomi (den Analverkehr) - getrieben..."
In einer Randnotiz ist vermerkt:
"Hanns Harsch, Häfner. Affirmat.".
Hier steht erstmals "Affirmat[ion]", d.h. Zustimmung, und von nun an kommt dieser Begriff häufig vor. Was Michael Haisch in insgesamt elf Verhandlungstagen nach Auffassung des Gerichts alles gestanden hat, ist in seiner "Urgicht" (M10) in 30 Punkten festgehalten worden.
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